Vorbereitung der Mitgliederversammlung
Nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Oktober 2025 und den dort von der Mitgliedschaft beschlossenen Satzungsänderungen hat der 1. FC Saarbrücken zügig die notwendigen Schritte im Sinne eines geordneten Überganges und der Vorbereitung der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8. Januar 2026 eingeleitet und stand hierbei in fortlaufendem Austausch mit der Initiative ZBS.
Der 1. FC Saarbrücken befindet sich nun in der finalen Vorbereitungsphase für die ordentliche Mitgliederversammlung. In den vergangenen Wochen wurden die eingegangenen Bewerbungen mit der gebotenen Sorgfalt durch den Ehrenrat satzungsrechtlich geprüft, um einen reibungslosen Ablauf der Mitgliederversammlung nach neuer Satzung sicherzustellen. Die Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber hat entsprechend Zeit in Anspruch genommen. Die Satzung des 1. FC Saarbrücken enthält mehrere relevante Paragraphen, darunter auch spezielle Regelungen für die Besetzung des Aufsichtsrates. Die dort festgelegten Voraussetzungen wurden von allen Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt von einzelnen Personen jedoch noch keine Zustimmung vor, namentlich genannt zu werden. Der Verein respektiert diesen Wunsch ausdrücklich. Entsprechend werden die Namen erst im Rahmen der Mitgliederversammlung veröffentlicht. Der 1. FC Saarbrücken wird seine Mitglieder weiterhin rechtzeitig und transparent über weitere Entwicklungen im Vorfeld der Mitgliederversammlung informieren.
